Anfrage der BfB-Fraktion in der Gemeindevertretung Lohra

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An den                                                                                                           Verteiler: Gemeindevorstand

Vorsitzenden der Gemeindevertretung

Hans-Wilhelm Kisch

Heinrich-Naumann-Weg 2

 

35102 Lohra

 

26.10.2016

 

Anfrage gemäß §22 GO zur nächsten Sitzung der Gemeindevertretung am 17.11.2016

hier: mögliche Gesundheitsgefährdung auf Kunstrasenplätzen

 

Sehr geehrter Herr Vorsitzender,

 

die oberhessische Presse berichtete am 15.10.2016 über eine mögliche Gesundheitsgefährdung auf Kunstrasenplätzen. Entsprechende Hinweise hierzu kamen von niederländischen Wissenschaftlern. Da auf dem Gemeindegebiet Lohra im Ortsteil Altenvers ein Kunstrasenplatz betrieben wird, ist es wichtig zu wissen, ob eine mögliche Gesundheitsgefährdung der Nutzer sicher ausgeschlossen werden kann. Dies gilt auch deshalb, da entsprechende Presseveröffentlichungen immer etwas dazu beitragen die Bürger mehr oder weniger zu verunsichern; auch wenn wie in diesem Fall berichtet wird, dass im Landkreis Marburg-Biedenkopf kein Kunstrasenplatz „betroffen“ sei.

 

Sicherheit erhält man erst dann, wenn feststeht, welche Materialien in Altenvers verbaut wurden und ob hiervon nach derzeitigem Kenntnisstand eine Gesundheitsgefährdung ausgeht.

Die Eigenschaften solcher Materialien und ggf. mögliche Gesundheitsgefährdungen sind in „Sicherheitsdatenblättern“ vermerkt. Die „Inverkehrbringer“ entsprechender Materialien sind durch Gesetz verpflichtet, Sicherheitsdatenblätter zur Verfügung zu stellen.

Daher stellt die BfB-Fraktion folgende Anfrage gemäß §22 der Geschäftsordnung und bittet um Beantwortung der folgenden Fragen:

 

 

Anfrage:

 

  1. Welche Firma bzw. Firmen waren bei der Erstellung der Kunstrasenplatzes in Altenvers beteiligt?
  2. Welches Material bzw. welche Materialien wurden von welcher Firma eingebaut?
  3. Was sagen die entsprechenden Sicherheitsdatenblätter aus?

 

 

 

 

 

gez.

 (Vorsitzender der BfB-Fraktion)