Antrag der BfB-Fraktion in der Gemeindevertretung Lohra

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An den                                                                                              Verteiler: Gemeindevorstand Lohra
Vorsitzenden der Gemeindevertretung

Hans-Wilhelm Kisch

Heinrich-Naumann-Weg 2

 

35102 Lohra

 

14.12.2016

 

 

Änderungsantrag zur Vorlage 240/2016 in Gemeindevertretersitzung am 15.12.2016

hier:   Erhöhung der Verkehrssicherheit durch Hinweisschilder

 

 

Sehr geehrter Herr Vorsitzender,

 

die BfB-Fraktion reicht hiermit den unter „Beschlussvorschlag“ formulierten Antrag zur nächsten Sitzung der Gemeindevertretung am 15.12.2016 ein.

 

Die Frage ob Geschwindigkeitsmessungen vorrangig der Verkehrssicherheit wegen oder zur „Aufbesserung“ der Gemeindefinanzen durchgeführt werden, ist so alt, wie die Befugnis, dass Kommunen solche Messungen durchführen dürfen. Während Autofahrer häufig zum zweiten Grund tendieren, hört man von den Ortspolizeibehörden landauf landab unisono, dass die Verkehrs­sicherheit vorrangiger Grund für die Durchführung von Geschwindigkeitsmessungen sei.

 

Es ist sicher zutreffend, dass „geblitzte Schnellfahrer“ beim nächsten Mal langsamer fahren werden. Eine erzieherische Wirkung ist nicht zu leugnen. Diese erzieherische Wirkung gilt jedoch nur für Autofahrer, die regelmäßig das Gemeindegebiet Lohra durchfahren. Wurden Verkehrsteilnehmer in Lohra einmal geblitzt, werden diese so „Ertappten“ beim nächsten Durchfahren der Gemeinde vermutlich eine ganze Weile langsamer fahren.

 

Diese erzieherische Wirkung kommt jedoch nicht zum Tragen bei ortsfremden Verkehrsteilnehmern, welche die Gemeinde Lohra nur einmal oder zum ersten Mal durchfahren. Zu schnell fahrende Ortfremde stellen eine Gefahr für unseren schwächsten Verkehrsteilnehmer (Kinder, Schüler, …) dar. Auf diese Ortsfremden konnte bisher noch nicht „erzieherisch eingewirkt“ werden, da sie das Gemeindegebiet zum ersten Mal durchfahren.

 

Eine Möglichkeit auch Ortsfremde wirkungsvoll zum langsam fahren zu animieren ist das Aufstellen von Schildern mit dem Hinweis auf Geschwindigkeitskontrollen oder auch durch aktive „Geschwindikeitsanzeigeschilder(Smiley-Tafeln)“. Außerdem sind solche Hinweisschilder auch eine Erinnerungsstütze für Einheimische. Dies dürften auch die Gründe sein, wieso man bei vielen Kommunen unserer Region entsprechende Hinweisschilder an den Ortseingängen sieht (siehe Foto im Anhang).

 

Da das Aufstellen solcher Schilder in den Zuständigkeitsbereich der Ortspolizeibehörde fällt, also in unserem Fall in die Person des Bürgermeisters, wurde im Beschlussvorschlag eine entsprechende BITTE formuliert, wohingegen die haushaltsrechtlichen Belange (Haushaltssatzung) Sache der Gemeindevertretung sind.

 

Beschlussvorschlag:

Der Gemeindevorstand wird gebeten bei der Aufstellung des nächsten Haushaltplans für das Jahr 2017 entsprechende Ansätze für Hinweisschilder auf „Geschwindigkeitskontrollen“ bzw. eine weitere aktive Geschwindigkeitsanzeigetafel zu veranschlagen.

 

Ferner wird der Bürgermeister als Ortspolizeibehörde gebeten diese im Absatz 1 genannten Mittel im Haushaltsjahr 2017 abzurufen und die entsprechenden Maßnahmen umzusetzen.

 

 

Begründung:

Siehe einleitenden Text.

 

 

(gez. Rink, Vorsitzender der BfB-Fraktion)

 

 

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Antrag der BfB-Fraktion in der Gemeindevertretung Lohra

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An den                                                                                               Verteiler: Gemeindevorstand Lohra
Vorsitzenden der Gemeindevertretung

Hans-Wilhelm Kisch

Heinrich-Naumann-Weg 2

 

35102 Lohra

 

23.11.2016

 

 

Antrag zur Gemeindevertretersitzung am 15.12.2016

hier:   Erhöhung der Verkehrssicherheit durch Hinweisschilder auf Geschwindigkeitskontrollen

 

 

Sehr geehrter Herr Vorsitzender,

 

die BfB-Fraktion reicht hiermit den unter „Beschlussvorschlag“ formulierten Antrag zur nächsten Sitzung der Gemeindevertretung am 15.12.2016 ein.

 

Die Frage ob Geschwindigkeitsmessungen vorrangig der Verkehrssicherheit wegen oder zur „Aufbesserung“ der Gemeindefinanzen durchgeführt werden, ist so alt, wie die Befugnis, dass Kommunen solche Messungen durchführen dürfen. Während Autofahrer häufig zum zweiten Grund tendieren, hört man von den Ortspolizeibehörden landauf landab unisono, dass die Verkehrs­sicherheit vorrangiger Grund für die Durchführung von Geschwindigkeitsmessungen sei.

 

Es ist sicher zutreffend, dass „geblitzte Schnellfahrer“ beim nächsten Mal langsamer fahren werden. Eine erzieherische Wirkung ist nicht zu leugnen. Diese erzieherische Wirkung gilt jedoch nur für Autofahrer, die regelmäßig das Gemeindegebiet Lohra durchfahren. Wurden Verkehrsteilnehmer in Lohra einmal geblitzt, werden diese so „Ertappten“ beim nächsten Durchfahren der Gemeinde vermutlich eine ganze Weile langsamer fahren.

 

Diese erzieherische Wirkung kommt jedoch nicht zum Tragen bei ortsfremden Verkehrsteilnehmern, welche die Gemeinde Lohra nur einmal oder zum ersten Mal durchfahren. Zu schnell fahrende Ortfremde stellen eine Gefahr für unseren schwächsten Verkehrsteilnehmer (Kinder, Schüler, …) dar. Auf diese Ortsfremden konnte bisher noch nicht „erzieherisch eingewirkt“ werden, da sie das Gemeindegebiet zum ersten Mal durchfahren.

 

Eine Möglichkeit auch Ortfremde wirkungsvoll zum langsam fahren zu animieren ist das Aufstellen von Schildern mit dem Hinweis auf Geschwindigkeitskontrollen. Außerdem sind solche Hinweisschilder auch eine Erinnerungsstütze für Einheimische. Dies dürften auch die Gründe sein, wieso man bei vielen Kommunen unserer Region entsprechende Hinweisschilder an den Ortseingängen sieht (siehe Foto im Anhang).

 

Da das Aufstellen solcher Schilder in den Zuständigkeitsbereich der Ortspolizeibehörde fällt, also in unserem Fall in die Person des Bürgermeisters, wurde im Beschlussvorschlag eine entsprechende BITTE formuliert, wohingegen die haushaltsrechtlichen Belange (Haushaltssatzung) Sache der Gemeindevertretung sind.

 

Beschlussvorschlag:

Der Gemeindevorstand wird gebeten bei der Aufstellung des nächsten Haushaltplans für das Jahr 2017 entsprechende Ansätze für Hinweisschilder auf „Geschwindigkeitskontrollen“ an den Ortseingängen aller Ortsteile und der Kerngemeinde Lohra zu veranschlagen.

 

Ferner wird der Bürgermeister als Ortspolizeibehörde gebeten diese im Absatz 1 genannten Mittel im Haushaltsjahr 2017 abzurufen und die entsprechenden Maßnahmen umzusetzen.

 

 

Begründung:

Siehe einleitenden Text.

 

 

 

(gez. Rink, Vorsitzender der BfB-Fraktion)

 

 

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Antrag der BfB-Fraktion in der Gemeindevertretung Lohra

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An den                                                                                              Verteiler: Gemeindevorstand Lohra
Vorsitzenden der Gemeindevertretung

Hans-Wilhelm Kisch

Heinrich-Naumann-Weg 2

 

35102 Lohra

 

25.10.2016

 

 

Antrag zur Gemeindevertretersitzung am 17.11.2016

hier: Bürgerbeteiligungssatzung

 

 

Sehr geehrter Herr Vorsitzender,

 

die BfB-Fraktion reicht hiermit folgenden Antrag zur nächsten Sitzung der Gemeindevertretung ein:

Beschlussvorschlag:

Der Gemeindevorstand wird beauftragt, der Gemeindevertretung den Entwurf einer Bürgerbeteiligungssatzung vorzulegen. Diese Satzung soll neben den durch die HGO bereits vorgegebenen  Elementen, wie z.B. das Öffentlichkeitsprinzip von Sitzungen (Vorabveröffentlichung der Tagesordnung), das Durchführen von Bürgerversammlungen, Bürgerbegehren und Bürgerentscheiden etc. auch weitere Bürgerbeteiligungsmöglichkeiten enthalten. Folgende Möglichkeiten von Bürgerbeteiligung sollten/könnten einfließen:

-      Erläuterung des jeweils aktuell eingebrachten HH-Plans in einer für Bürger/-innen verständlichen Sprache

-      Öffnung von Gemeindevertreterinformationsveranstaltungen für alle interessierten Bürger/innen

-      Zusätzliche Bürgerinformationsveranstaltungen zu allen wichtigen Angelegenheiten der Gemeinde; insbesondere zu Themen, die von den Ortsbeiräten gewünscht werden

-      Durchführung von Bürgerbefragungen bei „Nichtzulässigkeit“ von Bürgerentscheidungen (Negativkatalog der HGO)

-      Bürgerfragestunde im Rahmen einer Gemeindevertretersitzung. [Damit dieses gesetzeskonform ist, könnte diese Fragestunde nach dem Ende der Sitzung im „nicht offiziellen“ Teil der Sitzung durchgeführt werden. Alternativ dazu ist es auch vorstellbar, dass der Bürgermeister schriftlich eingegangene Bürgerfragen unter „Mitteilungen der Gemeinde“ beantwortet.

-      Vorhabenliste (Der Gemeindevorstand veröffentlicht eine Liste mit Vorhaben, wenn zu erwarten ist, dass sich ein Vielzahl von Personen im Gemeindegebiet dafür oder dagegen aktiv engagieren oder in anderer Form aktiv mitwirken möchten.)

-      Besonderes Akteneinsichtsrecht der Bürger bei Vorhaben analog des Hessischen Umweltinformationsgesetzes bzw. des Informationsfreiheitsgesetzes des Bundes und anderer Bundesländer

 

Diese Aufzählung soll nicht als endgültig und abschließend angesehen werden, sondern kann im Rahmen der Beratungen des  durch den Gemeindevorstand vorgelegten Satzungsentwurfes durchaus entsprechend ergänzt und modifiziert werden.

 

Begründung:

Die mitgestaltende Bürgerbeteiligung soll Transparenz bei den kommunalen Entscheidungen und Planungen schaffen und das Vertrauen zwischen Einwohner/-innen, Kommunalpolitik und Verwaltung stärken.

Durch Festschreiben von Bürgerbeteiligungsrechten in einer Satzung, kann der zunehmenden Politikverdrossenheit entgegengewirkt werden.

„Im April 2003 empfahl der Deutsche Städtetag den Kommunen, sich mit der lokalen Beteiligungs- und Planungskultur systematisch zu befassen. Entstanden sind seitdem ….“ [OP vom 01.08.2016]

 

Der Vorschlag, bereits in der HGO festgeschriebene Bürgerinformationsrechte zusätzlich in die Bürgerbeteiligungssatzung aufzunehmen, trägt folgenden Sachverhalt Rechnung:

Die HGO ist ein umfassendes Werk in einer von Juristen verfassten Sprache, welches sich nicht automatisch allen Bürgern gleichermaßen erschließt.

Die neue Beteiligungssatzung kann zu einem umfassenden Werk aller Bürgerbeteiligungsrechte werden, welches zugleich in einer für Bürgerinnen und Bürger verständlichen Weise verfasst ist.

 

 

(gez. Rink, Vorsitzender der BfB-Fraktion)

 

 

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Antrag der BfB-Fraktion in der Gemeindevertretung Lohra

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An den                                                                                              Verteiler: Gemeindevorstand Lohra
Vorsitzenden der Gemeindevertretung

Hans-Wilhelm Kisch

Heinrich-Naumann-Weg 2

35102 Lohra

9. Oktober 2016

 

 

Antrag zur nächsten Gemeindevertretersitzung am 17. November 2016

hier: Prüfantrag zur IT-Ausstattung der Feuerwehrgerätehäuser und des Einsatzleitfahrzeuges

 

 

Sehr geehrter Herr Vorsitzender,

 

die BfB-Fraktion reicht folgenden Antrag ein:

 

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung Lohra möge beschließen:

 

1.   Der Gemeindevorstand wird beauftragt zu prüfen, ob und zu welchen Bedingungen alle ge-meindliche Feuerwehrgerätehäuser mit einem DSL-Anschluss, sofern nicht bereits vorhanden und einem WLAN-Router ausgestattet werden können.

 

2.   Desweiteren soll geklärt werden, ob ein WLAN-Router o.ä. als mobiler Hotspot für das Einsatzleitfahrzeug beschafft werden sollte.

 

Begründung:

 

Zu 1.: Schulungen der aktiven Feuerwehrleute finden heute mit Laptop und Beamer statt. Dazu werden aktuelle Schulungsunterlagen aus dem Internet genutzt, z.B. von der Seite der Hessischen Landesfeuerwehrschule. Auch Einsatzberichte, arbeitsmedizinische Unterlagen für den Feuerwehrdienst und vieles mehr werden über das internetbasierte System Florix geführt. Schnelles und zuverlässiges Internet gehört somit auch zum Standard im Feuerwehrbereich.

 

Zu 2.: Mit einem mobilen WLAN-Router ist u.a. ein ständiger Internetzugang rund um das Einsatzleitfahrzeug gewährleistet. So können beispielsweise bei Verkehrsunfällen vor Ort die Rettungskarten der beteiligten Fahrzeuge aufgerufen werden. Erkenntnisse der Unfallforschung zeigen, dass der Zugriff auf die Rettungskarten eine erheblich schnellere Bergung ermöglicht und die Zahl der Unfalltoten reduziert. Nahezu alle Autohersteller entwickeln seit Jahren eine Vielzahl von Modellen, jeweils mit spezifischen Konstruktions-Details und Ausstattungen. Dadurch benötigen die Feuerwehren aktuelle Informationen über die Fahrzeugbeschaffenheit, um zügig voranzukommen ohne dabei die Insassen und auch sich selbst zu gefährden. Die Rettungskräfte müssen wissen, wo sich Airbags, Batterie, Tanks (evtl. Gas), elektrische Leitungen, Druckzylinder usw. befinden. Besonders wichtig sind auch konkrete Informationen über Karosserieversteifungen, um eine Rettungsschere effektiv einsetzen zu können. Bei immer mehr Modellen mit Hybridtechnologie müssen die zusätzlichen Batterien sowie die im Fahrzeug verlaufenden Stromleitungen (650 V Hochspannung) bekannt sein und berücksichtigt werden.

 

Breitband-WLAN-Router mit einem redundantem Zweit-Modem sichern die Internet-Verbindung, wenn beispielsweise im Brand- und Katastrophenschutzfall das UMTS-Netz überlastet ist oder ausfällt, wie z.B. bei dem Amoklauf in München im Juli dieses Jahres. Im ländlichen Raum wird mit einem solchen Gerät auch bei Funklöchern eine störungsfreie Informationsversorgung gewährleistet.

Das Mitführen eines Laptops/Tablets mit Internetanschluss ermöglicht schließlich auch die Nutzung von Apps mit Hydrantenplan, Schaumrechner oder Gefahrgutkatalog etc.

 

(Rink, Vorsitzender der BfB-Fraktion)