- der Bürgermeister in der Gemeindevertretung nicht stimmberechtigt ist und nur angehört werden muss.
- in der Gemeindevertretung und dem Gemeindevorstand zusammen 9 von 10 Ortsteilen vertreten sind.
- in der Gemeindevertretung Lohra, keine der 4 Fraktionen alleine über eine Mehrheit verfügt.
- in der Gemeindevertretung nur durch überzeugende Argumente Mehrheiten zu finden sind.
- ALLE wichtigen Angelegenheiten in der Gemeindevertretung beraten und beschlossen werden.
- der Gemeindevorstand nur über Dinge der „laufenden Verwaltung“ beschließen darf und auch nur, wenn die 10.000 Euro-Grenze nicht überschritten wird.