Fraktionsvorsitzender Rink

Haushaltsrede des BfB-Fraktionsvorsitzenden Harald Rink am 06.02.2025:


Meine Damen und Herren,

am heutigen Abend wollen wir einen Haushaltsplan für das Jahr 2025 beschließen. Der Vorbericht, das Zahlenwerk der Teilergebnishaushalte und Teilfinanzhaushalte und insbesondere der Investitionsplan führen deutlich vor Augen, wie immens groß, die Aufgaben bzw. Investitionen sind die jetzt und in den Folgejahren anstehen. Investitionen für den Brandschutz, Kindertagesstätten, Straßen-, Brücken- und Kanalsanierungen stellen uns vor erhebliche finanzielle Probleme. Die genannten Bereiche sind allesamt Pflichtaufgaben der Kommune.

Nicht nur private „Häuslebauer“ spüren, dass behördliche Vorgaben die Umsetzung eines Bauvorhabens zusätzlich verteuern können, sondern auch für die Kommunen wird es immer schwieriger bei steigenden behördlichen Vorgaben und somit massiver Kostensteigerungen notwendige Projekte umzusetzen.

In diesem Zusammenhang erinnere ich an die Auflagen einer vorgeschriebenen kommunalen Wärmebedarfsplanung, Vorgaben zur Schwarz-Weiß-Trennung bei den Feuerwehren oder eine besondere Umsiedlungsaktion für eine bestimmte Eidechsenart bei der jüngsten gemeindlichen Baumaßnahme in Altenvers. Für die „Einsammelkosten“ hätte man die Eidechsen wohl an jeden beliebigen Punkt der Erde fliegen können. Allen diesen behördlichen Forderungen kommen wir nach.

Bei der anstehenden Erhöhung der Kreisumlage um 380.000€ für unsere Kommune, hat die Gemeindevertretung mit einem Beschluss über die Höhe der Grundsteuer versucht bereits im Vorfeld die Mehrkosten abzufangen.

Die Gemeinden und ihre Bürger werden mit immer neuen Vorgaben und Aufgaben in finanzielle Engpässe getrieben. Eigentlich sollten die Kommunen, wenn Sie mit neuen Aufgaben und Pflichten betraut werden auch mit der notwendigen finanziellen Ausstattung versehen werden; so sieht es zumindest das Konnexitätsprinzip vor, welches durch einen Volksentscheid im Jahre 2002 beschlossen wurde.

Bei uns im Lande ist es üblich, dass kritikwürdige Anliegen durch Protest auf die Straße getragen werden. Arbeitnehmer haben ihre Gewerkschaften. Wenn eine Bahngewerkschaft streikt, zeigt das deutliche Wirkung und wird wahrgenommen. Für kommunale Anliegen gibt es keine vergleichbar mächtige Organisation.

Wir haben zwar unsere kommunalen Spitzenverbände, wie z.B. den HSGB. Dieser wird aber eher als Beratungsorgan wahrgenommen und nicht als ein Sprecher für kommunale öffentliche Kritik. Auch die Dienstbesprechung der Bürgermeister beim Landkreis hat vorrangig andere Aufgaben.

Mir ist zwar bekannt, dass viele Bürgermeister Hessens miteinander vernetzt sind, aber eine mächtige Organisation aller amtierenden Bürgermeister Hessen die als Sprachrohr für die Interessen der Hessischen Kommunen auftritt gibt es bislang nicht. Eine solche Organisation oder Vereinigung wäre sehr begrüßenswert, weil sie dazu beitragen könnte, dass die hessischen Gemeinden zur Erfüllung ihrer Pflichtaufgaben durch die Landesregierung mit ausreichenden finanziellen Mitteln ausgestattet würden.

Im Namen der BfB-Fraktion bedanke ich mich bei der Gemeindeverwaltung für die geleistete Arbeit. Hierbei schließe ich die Mitarbeiter des gemeindlichen Bauhofs ausdrücklich mit ein.
-Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit-







Terminhinweis:



Do., 27. März 2025, 19.00 Uhr, BGH Lohra (gr. Saal):
öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung






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<letzte Aktualisierung: 27.03.2025>